Das Thema der Verbote in Zusammenhang mit Liturgie ist vielschichtig. Wer sich ernsthaft mit Liturgie beschäftigt, weiß, dass die Frage, ob etwas erlaubt oder nicht erlaubt oder verboten ist, oft zu kurz greift. Denn es gilt nicht bloß die „Gesetze des gültigen und erlaubten Vollzugs“ zu beachten, „sondern auch, dass die Gläubigen bewusst, tätig und mit geistlichem Gewinn daran teilnehmen“ (Liturgiekonstitution Art. 11). Annäherungen von ganz unterschiedlichen Seiten und anhand ausgewählter Aspekten haben wir für Sie in diesem Themenheft zusammengestellt.